Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22469
LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08 (https://dejure.org/2010,22469)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.10.2010 - L 1 R 250/08 (https://dejure.org/2010,22469)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - L 1 R 250/08 (https://dejure.org/2010,22469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 12).

    Aus der bloßen Anwendung von Vorschriften eines Gesetzes in der Begründung eines Verwaltungsakts kann nicht entnommen werden, dass der Bescheid eine eigenständige Feststellung im Sinne von § 31 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) trifft (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - juris).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).

    Die Bedeutung der damit verbundenen Begriffsbildung in der Wirtschaft der DDR hat das Bundessozialgericht unter Darstellung der Wirtschaftsgeschichte zur Zeit des Erlasses der maßgeblichen Versorgungsnormen herausgearbeitet (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R, a.a.O., S. 46 f.).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Das Grundrecht wird indes verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z.B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. - juris, Rn. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a.a.O., Rn. 45):.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142, 166).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Dieses Ergebnis folgt auch aus dem Sinn und Zweck des § 48 Abs. 3 SGB X. Durch die Aussparungsregelung soll verhindert werden, dass die zu hohe Leistung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, immer noch höher wird, das bestehende Unrecht also weiter wächst (BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 38/05 R - juris).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Dafür, dass der VEB Geologische Erkundung S. im Hauptzweck die Massenproduktion von Bauwerken betrieben hat, wie von der Rechtsprechung gefordert wird (BSG, Urteil vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -SozR 4-8570 § 1 Nr. 3, Rdnr. 20), ist nichts ersichtlich.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Die Zuordnung eines bestimmten VEB zur industriellen Produktion (bzw. zum Bauwesen) oder zu einem anderen Bereich der Volkswirtschaft hängt entscheidend davon ab, welche Aufgabe dem VEB das Gepräge gegeben hat (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 10/02 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 5 S. 34 f).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Hierfür können z.B. Eintragungen in die Liste der volkseigenen Betriebe, Statuten und Geschäftsunterlagen, ebenso aber auch die Zuordnung zu bestimmten Ministerien der DDR wichtige Hilfstatsachen (Indizien) sein, welche bei der Beweiswürdigung für die zu treffende Feststellung erheblich werden können (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 1, Rdnr. 18).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2009 - L 1 R 548/06
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10

    Ausschluss einer fiktiven Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der

    Dieses Ergebnis folgt auch aus dem Sinn und Zweck des § 48 Abs. 3 SGB X. Durch die Aussparungsregelung soll verhindert werden, dass die zu hohe Leistung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, immer noch höher wird, das bestehende Unrecht also weiter wächst (BSG, Urteil vom 20. März 2007, Az: B 2 U 38/05 R, dokumentiert in juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Oktober 2010, Az: L 1 R 250/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 986/10

    Jahresendprämie

    Aus der bloßen Anwendung von Vorschriften eines Gesetztes in der Begründung eines Verwaltungsaktes kann nicht entnommen werden, dass der Bescheid eine eigenständige Feststellung im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X trifft (BSG Urteil vom 09. April 2002, Az. B 4 RA 31/01 R, LSG Sachsen-Anhalt vom 21. Januar 2010, Az. L 1 R 250/08, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht